Die Revision der ISO 9001:2015 hat
eine Debatte über die Zuständigkeiten der Führungsetage für
Veränderungsprojekte losgetreten. Während viele Mitarbeiter fordern, dass die
Führungskräfte aktiv am Veränderungsmanagement im Unternehmen teilnehmen,
wälzen diese die Umstellung auf die neue Norm vermehrt auf den QM-Beauftragten
ab. Dafür wurde er schließlich eingestellt. Und tatsächlich ist auch diese
Ansicht durchaus vertretbar, schließlich kann sich der Geschäftsführer im
Bereich KMU oder größer nicht um alle Projekte seines Unternehmens selbst
kümmern. Dann bräuchte er ja keine Mitarbeiter mehr. Stichwort: Arbeitsteilung.
Qualitätsbeauftragte müssen Verantwortung übernehmen
Die Arbeitsteilung wurde nicht ohne
Grund eingeführt und stellt mittlerweile Allgemeinwissen im BWL-Unterricht oder
-Studium dar. Wer sich auf ein Fachgebiet (bzw. eine Tätigkeit) spezialisiert,
arbeitet effizienter, schneller und mit qualitativ besseren Ergebnissen. Genau
aus diesem Grund werden wir ja dank Ausbildung, Diplom oder Doktortitel zu
Experten in einem Fachgebiet ausgebildet und die sogenannten „Fachkräfte“ sind
in vielen Bereichen bereits händeringend gesucht. Und all das nur, damit diese
Experten später als selbstständige Mitarbeiter einen Mehrwert für das
Unternehmen darstellen. Wieso also sollte die Geschäftsführung Geld für einen
angestellten internen Qualitätsbeauftragen bezahlen, wenn dieser nicht auch in
der Lage ist, selbstständig eine Revision der ISO 9001 zu verstehen und
umzusetzen? Wer also behauptet, die Geschäftsführung sei alleinig für das
Änderungsprojekt zuständig, untergräbt damit den gesamten Denkansatz unserer
sozialen Marktwirtschaft. In einem arbeitsteiligen Unternehmen sind daher die
internen Qualitätsbeauftragen und QM-Auditoren die treibende Kraft im
Veränderungsprojekt der ISO 9001:2015 Revision.
Also ist die Geschäftsführung „fein raus“?
Nein, das bedeutet andersherum aber
nicht, dass die Führungsetage nicht am internen Veränderungsmanagement
beteiligt werden muss. Denn diese hat ja bekanntlich die Steuerungsfunktion
inne und sollte daher über alle Abläufe im Unternehmen informiert sein. Dazu
gehört nicht nur das Wissen um die anstehende ISO Revision, sondern auch deren
grundlegendes Verständnis sowie die Überwachung des Veränderungsprojektes.
Während die konkrete Umsetzung den Qualitätsbeauftragten unterliegt, muss die
Führungsetage vor allem ein Statement setzen: Es muss die Wichtigkeit des
Projektes erfassen und konkret von den zuständigen Mitarbeitern, Abteilungen
und Führungskräften einfordern. Denn was für den Geschäftsführer nicht von
Bedeutung ist, wird auch von den Mitarbeitern niemals zufriedenstellend
umgesetzt werden. Es gilt nun also, den Fokus auf die Revision der ISO
9001:2015 auszurichten und die damit einhergehenden Änderungen einzufordern
sowie zu überwachen.
Die Wahrheit liegt – wie so oft – in der Mitte
Die Debatte über die Zuständigkeit
entweder der QM-Beauftragten oder der Geschäftsführung wird also niemals zu
einem zufriedenstellenden Ergebnis führen. Denn die erfolgreiche Umsetzung der
neuen ISO 9001:2015 ist nur in der professionellen Zusammenarbeit beider
Parteien möglich, indem jeder seiner ursprünglichen Aufgabe im Sinne der
Arbeitsteilung nachgeht. Die Antwort ist also simpel und gewiss nicht für jeden
zufriedenstellend: Die Zuständigkeit für Änderungsprojekte liegt stets bei der
Führungsetage UND den betroffenen Fachkräften, in diesem Fall den internen
Qualitätsbeauftragten und QM-Auditoren.